Impressum Ihrer Homepage

Betreiberangaben im Web – BGH-Urteil schafft Klarheit.

Warum und dann wo muss das Impressum einer Homepage stehen? Diese Frage war lange juristisch umstritten. Seit kurzem schafft ein Urteil des Bundesgerichtshof für Klarheit. – und beendet einen Streit, der zu einer äusserst uneinheitlichen Rechtsprechung und einer Vielzahl zweifelhafter Abmahnungen geführt hat.

Wer im globalen Internet eine Homepage betreibt sollte auch die geltenden Regeln befolgen. Fehlende Pflichtangaben, falsche Platzierungen und fehlerhafte Bezeichnungen können mit bis zu 50.000,- Euro Bussgeld geahndet werden.

Das zuständige Gesetz, das Teledienstgesetz
(TDG: bundesrecht.juris.de/tdg/index.html) ist hier keine grosse Hilfe.

Mehr zu diesem wichtigen Thema finden Sie im Internet unter:

internet-magazin.de/praxis/cm/page/page.php?table=pg&id=1048

Zwei Links genügen zum Impressum

Für eine leichte Erkennbarkeit und Erreichbarkeit im Sinne des Paragrafen 6 des TDG ist nach Ansicht der Richter ausreichend, wenn das Impressum über zwei Links erreichbar ist.

Was gehört ins Impressum für Privatpersonen?

Vorname, Zuname, Adresse mit PLZ sowie Kontaktaufnahmemöglichkeit per Telefon und E-Mail. Das reicht.

Bei Vereinen ist zusätzlich der Vereinsname, Eintrag ins Vereinsrigister (wenn Eintrag vorhanden), und der Vertretungsberechtigter.

Wer ganz sicher gehen möchte kann einen Generator benutzen. Hier kann man ein auf sein Webangebot zugeschnittenes Impressum erhalten. Zu sehen unter: Net & Law

Ein Kommentar bis “Impressum Ihrer Homepage”

  1. Hallo,

    ja ich finde auch ein richtiges Impressum muss einfach sein. In unseren Webkatalog kommen auch nur Seiten mit Impressum das alle erforderlichen Angaben aufweisst.

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